Der Mobilbonus 2023 wurde mit einigen Unterschieden zu dem in den Vorjahren aktivierten Bonus bestätigt. Die maximale Ausgabenobergrenze für den Irpef-Abzug beträgt 8.000 Euro, einschließlich Transportkosten und Montagearbeiten.
Auch im nächsten Jahr können Sie von der Entlastung mit Gesamtkosten von bis zu 5.000 Euro profitieren. Begünstigte der Möbelprämie sind diejenigen, die am 31. Dezember 2024 Möbel erworben haben, die Teil der Leistung sind, und alle, die ab dem 1. Januar des dem Kauf vorausgehenden Jahres mit der Gebäudesanierung begonnen haben.
Der Möbelbonus kann für den Kauf von Möbeln und Gr. in Anspruch genommen werden
Paar, Möbel – Imilanesi.Nanopress.itndi Haushaltsgeräte mit einer maximalen Ausgabengrenze gingen, wenn auch leicht, zurück. In den Jahren 2021 und 2022 lag die Obergrenze beispielsweise bei 16.000 bis 10.000 Euro.
Um wie viel hat sich die Höhe des Möbelbonus verringert?
Heute beträgt der Abzug noch 50 %, wird aber für das Jahr 2023 mit maximal 8.000 Euro und für das Jahr 2024 mit 5.000 Euro berechnet. Die Förderung kann für jede Unterkunft beantragt werden, in der Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Wenn Sie also Arbeiten an mehreren Immobilien durchführen, haben Sie die Möglichkeit, ebenso viele Leistungen wie Wohnungen oder Häuser anzufordern, die Gegenstand einer Renovierung waren. Bewerben können sich alle natürlichen Personen, die Möbel und Haushaltsgeräte der Klasse A+ erworben haben. Klasse A gilt für Backöfen, während Klasse E nur für Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler gilt. Für Kühl- und Gefrierschränke gilt die Klasse F.
Glücklicherweise ist auch das Online-Shopping in den Vorteilen enthalten, in diesem Fall müssen Sie natürlich die Kopie der Zahlung und der Bankkartenabrechnung aufbewahren. Zahlungen müssen auch ohne Quittung stets nachvollziehbar sein. Der Bonus kann auch bei Ratenzahlung in Anspruch genommen werden.
Wer Anspruch auf die Möbelprämie und die Renovierungsprämie hat, erfahren Sie hier
Wer Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss die abzuziehenden Ausgaben in der Steuererklärung und damit im Formular 730 bzw. im Einkommensformular angeben. Anspruch auf Förderung haben alle Steuerpflichtigen, die im Zuge der Renovierungsarbeiten an der Immobilie einen Direktabzug vorgenommen haben, beispielsweise den Antrag auf Gutschriftsübertragung oder einen Rabatt auf die Rechnung .
Auch in diesen Fällen besteht eine Verpflichtung zur Nachverfolgung der Zahlung, weshalb neben Banküberweisung auch Kredit- oder Debitkarte akzeptiert wird. Es ist nicht gestattet, mit einem Bankscheck zu bezahlen, bei Kontakt mit anderen nicht nachvollziehbaren Zahlungsmitteln. Erfolgt die Zahlung per Bank- oder Postüberweisung, ist es nicht zwingend, die von den Banken und Poste Spa festgelegte Zahlungsart zur Deckung der Kosten für die Renovierung des Gebäudes zu verwenden.